Zu den "Stempelkärtchen" möchte ich gerne etwas erklären. Man bekommt diese Kärtchen nicht einfach so, sondern nur nach Vorlage des Behindertenausweises und es wird auch genau geschaut, dass die behinderte Person ANWESEND ist. Damit wird ausgeschossen, dass eine Gruppe z.B. den Behindertenausweis von irgendjemand ausleiht und sich einen schönen Tag macht.
Die Berechtigungskarte erlaubt es einem Behinderten bis maximal vier Begleitpersonen für die ausgestellten Fahrgeschäfte mitzunehmen. Pro Karte sind das (ich habe keine da und kann nur raten, zwischen 6 und 8 Fahrgeschäfte, mehr Platz ist da nicht). Man muss die gewünschten Fahrgeschäfte am Infoschalter nennen, sie werden eingetragen und wenn man mehr als die eingetragenen Fahrgeschäfte fahren möchte, muss man sich gegebenenfalls danach nochmal eine zweite Karte holen. Seht auch bitte die Nachteile, das lässt nur wenig Raum für spontane Fahrwünsche beim vorbeilaufen an einer Attraktion!
Man kann am Morgen gleich nach dem Eintritt z.B. auch nicht schnell mal Voletarium fahren. Als Familie muss man zuerst zur Info am See, die Berechtigungskarte gegen Vorlage des Ausweises holen. Dann zurück zum Eingang, nochmals an den Schalter bei den Schließfächern, dort die Berechtigungskarte UND den Behindertenausweis nochmal vorzeigen. Auch dort wird nochmal geschaut ob die behinderte Person anwesend ist. Erst dann bekommt man eine Zugangskarte für den Behinderteneingang des Voletariums. Die ganze Prozedur samt Weg zur Info am See kann weitaus länger dauern, als man in der normalen Warteschlange hätte warten müssen...Abgesehen davon verpasst man auch die ganze schöne Thematisierung im Anstellbereich. Also bitte, nicht neidisch sein deswegen.
Die Berechtigungskarte ermöglicht es einer Familie oder einer Gruppe von Freunden überhaupt erst ein Fahrgeschäft gemeinsam zu erleben. Denn ohne diese Karte darf nur eine Begleitperson mitfahren. Familien oder Freunde möchten wie alle anderen ihre Freizeit aber gerne GEMEINSAM erleben. Dafür sind sie zusammen in den Europa Park gekommen.
Wir haben leider auch schon böse Bemerkungen oder finstere Blicke von Besuchern bekommen, die in der Warteschlange stehen und sehen, dass wir ein Fahrgeschäft zweimal fahren. Dieser Neid stimmt mich sehr traurig. Es ist ein großes Entgegenkommen vom Park, dass wir zweimal fahren dürfen. Aber auf der anderen Seite darf man auch nicht vergessen, dass viele Fahrgeschäfte (unter anderem die bei den meisten Besuchern beliebten Achterbahnen) aber auch PiB und das Geisterschloss für Rollstuhlfahrer und Blinde nicht erlaubt sind, bzw. PiB nicht erlaubt waren.
Aus diesem Grund bitte ich einfach um Verständnis, dass Behinderte und ihre Begleitpersonen manchmal scheinbar bevorzugt werden.
Ach ja...bei Shows mit reservierten Plätzen für Behinderte (wie z.B. Eisshow) ist jeweils nur eine Begleitperson auf diesen Plätzen zugelassen. Weitere Begleitpersonen suchen sich normale Plätze. Ich erwähne das nur, weil sich schon Personen hinter mir beschwert haben, dass ich mich in die Reihe vor sie setze. Ihnen war vielleicht nicht bewusst, dass Rollstühle nur ganz vorne Platz haben.